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Steuerberatung
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Unzureichende Informationen im Beratungsgespräch hinsichtlich einer Nachlassangelegenheit. Es wurde mir als Antragstellerin nicht mitgeteilt, dass ich auch die Geburtsurkunden meiner Geschwister und meine Heiratsurkunde für das Nachlassgericht beibringen muss. Habe ich erst vier Wochen später erfahren. Ebenso wurde mir nicht mitgeteilt, dass ich die Geburtsurkunden meiner Geschwister beim zuständigen Standesamt (Geburtsort) bekomme ohne Einverständniserklärung meiner Geschwister bekomme. Diese Informationen hatte ich als grundlegende Informationen erwartet. Ebenso eine Entschuldigung! Stattdessen habe habe ich geharschte E-Mails erhalten, dass ich die bereits eingereichten Urkunden (meine Geburtsurkunden und die Sterbeurkunde der Verstorbenen) erst zurück bekäme, wenn ich den Nachlasswert am Sterbetag Belege und den errechneten Wert zahle. Wie gesagt es war ein Erstberatungsgespräch. Der Nachlasswert spielte im Grunde keine Rolle.
Unzumutbar?