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Warum einen Steuerberater beauftragen

Sparschwein mit Münzen
Copyright: mauritius images / Image Source / Dan Brownsword

Viele Menschen in Deutschland sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch die freiwillige Abgabe ist möglich. Die Steuererklärung kann von Ihnen selbst mithilfe von gängiger Steuersoftware erstellt werden. Auch ELSTER ist für den privaten und gewerblichen Steuerzahler eine große Hilfe. Allerdings ist dies in einigen Fällen nur die zweitbeste Lösung. Wenn Sie komplizierte Sachverhalte haben, sich mit Computern nicht auskennen oder Ihnen die Zeit fehlt für die Steuererklärung, hilft Ihnen ein Steuerberater gerne weiter.

Vorbehaltsaufgaben dürfen nur von Steuerberatern ausgeführt werden

Das richtige Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung ist im privaten und gewerblichen Bereich oftmals eine sehr lästige Aufgabe. Besonders im Bereich Handel, Gewerbe oder Industrie ist die Berechnung der Steuern sehr komplex. Wer keine eigene Lohn- und Finanzbuchhaltung in seinem Unternehmen hat oder alleine arbeitet, übergibt diese Aufgabe oftmals einem kompetenten Steuerbüro. Die Steuerberater und Steuerfachangestellten des Steuerbüros sind mit den aktuellen Gesetzen betraut und Profis, was das Steuerrecht betrifft. Wie in der Berufsbezeichnung herauszulesen ist, handelt es sich im weitesten Sinne um eine beratende Tätigkeit, die in drei Kategorien geteilt wird. Dies sind die

  • Deklarationsberatung
  • Gestaltungsberatung
  • Durchsetzungsberatung

Bei diesen Aufgaben des Steuerberaters handelt es sich um sogenannte Vorbehaltsaufgaben. Dies bedeutet, dass diese Tätigkeiten ausschließlich von einem Steuerberater ausgeführt werden dürfen.

Die Beratung der Mandanten zählt zu den klassischen Disziplinen eines Steuerberaters

Ein Paar wird vom Steuerberater beraten.

Als klassische Disziplin ist die Beratung der Mandanten schon in der Berufsbezeichnung enthalten. Der Steuerberater berät seine Mandanten zu allen Themen, was die optimale Steuergestaltung angeht. Zusätzlich erteilt er ihnen Ratschläge oder gibt Informationen zu privaten oder innerbetrieblichen Rechtsverhältnissen weiter. Bei diesen Informationen und Ratschlägen stehen selbstverständlich immer die steuerlichen Aspekte im Vordergrund. Für Betriebe gibt der Steuerberater Tipps, wenn ein Rechtsformwechsel ansteht. Diese Informationen erhalten die Unternehmer selbstverständlich auch bei der Gründung eines Unternehmens. Für seine Mandanten steht der Steuerberater in Kontakt mit den Finanzbehörden, prüft die Steuerbescheide und nimmt an Betriebsprüfungen teil. Stehen Neuerungen im Finanz- und Steuerrecht an, werden die Mandanten ebenfalls umgehend informiert.

Bilanzen, Anträge und Steuererklärungen - das Aufgabengebiet des Steuerberaters ist vielfältig

Für private Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für steuerpflichtige Rentner oder Pensionäre erstellen die Steuerberater die jährlichen Einkommensteuererklärungen. Zusätzlich leisten sie Hilfestellung beim Ausfüllen verschiedener Anträge für das Kindergeld, Eigenheim- oder Investitionszulagen. Für Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler übernimmt der Steuerberater das Ausstellen von Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen. Zusätzlich übernehmen Steuerberater in den Unternehmen in vielen Fällen die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Dadurch haben die Unternehmen Kapazitäten frei und ersparen sich die Kosten für eine eigene Abteilung, die diese Aufgaben übernimmt.

Die Steuerbüros übernehmen für ihre Mandanten auch die unangenehmen Aufgaben

Nicht in jedem Betrieb oder Unternehmen laufen die Arbeitsabläufe rund. Durch verschiedene innere oder äußere Störungen kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Der Unternehmer oder Gewerbetreibende kann seinen Steuerberater daher auch beauftragen, ihn vor den Finanzbehörden oder Finanzgerichten in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten zu vertreten. Des Weiteren können die Steuerberater bei den zuständigen Finanzämtern Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden oder die Erstattung entrichteter Steuerschulden beantragen. Auch Anträge für die Aufhebung einer Steueranmeldung, der Erlass von Steuerschulden und die Anpassung der Steuervorauszahlung können von den Steuerberatern gestellt werden. Selbstverständlich wird jeder Steuerbescheid von den Steuerberatern gründlich auf seine Richtigkeit geprüft und bei Bedarf wird Widerspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt.

Kommt es zu einer Insolvenz, sind Steuerberater für ihre Mandanten da

Bei einer Gründung übernehmen Steuerberater auf Wunsch des Mandanten eine betriebswirtschaftliche Beratung. Auch wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten ist, sind die Steuerberater für ihre Mandanten jederzeit da. Geraten Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, zählt es zu den Aufgaben des Steuerberaters zu prüfen, ob eine Sanierung möglich und rentabel ist. Die Kanzleien erstellen dazu bei Bedarf entsprechende Sanierungspläne. Zusätzlich wird geprüft, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist. Kommt es zu einer Insolvenz, wird von Steuerberatern Sachverständigengutachten und Insolvenzpläne erstellt. Der Steuerberatung übernimmt für seine Mandanten also alle Aufgaben von der Insolvenzberatung über die Insolvenzverwaltung bis hin zur Liquidation des Unternehmens.

Fazit

Das Mandat für eine umfassende Steuerberatung sollte für Unternehmer und Gewerbetreibende heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein. Den Mandanten werden komplexe Aufgaben abgenommen, die je nach Größe des Unternehmens eine komplette Abteilung beschäftigen kann. Die Steuerbüros übernehmen für Sie als Unternehmer auf Wunsch die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung und Sie können sich in dieser Zeit um Ihre Kernkompetenzen kümmern.
Ähnlich sind die Aufgaben eines Steuerberaters einzustufen, wenn Sie als Privatperson steuerliche Beratung wünschen. Außer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Steuerberater auch gerne für Beamte, Pensionäre und steuerpflichtige Rentner tätig. Die Kosten für die Steuerberatung können übrigens in der Steuererklärung des Folgejahres geltend gemacht werden.
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