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Sachverständige
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Das o.g. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung fertigte nach Auftrag unseres Vermieters ein Gutachten für unsere gemietete Wohnung an. Letzterer wollte sich auf dieses Gutachten stützen, um die Miete für die Wohnung zu erhöhen. Erstaunlicherweise ermittelte das Gutachten einen neuen Wert, der genau bis zur gesetzl. erlaubten Höchstgrenze für Mieterhöhungen heranreichte! Die Fehler im Gutachten , die unser Anwalt anmahnte, wurden in einer Stellungnahme vom Gutachter quasi abgetan und übergangen. Somit war eine gerichtl. Auseinandersetzung unumgänglich, die daraufhin ein zusätzliches objektives Gutachten nötig machte. Meiner Meinung nach hätte durch mehr Reflektion und Entgegenkommen dieser Schritt umgangen werden können.
Unzumutbar?